Alle Beiträge
industry

Sichere Dokumentenübermittlung für Anwaltskanzleien

Anwaltskanzleien müssen das Mandantengeheimnis schützen. Erfahren Sie, warum E-Mail für Kanzleidokumente ungeeignet ist und wie Upload-Links die sichere Dokumentenübermittlung lösen.

19. Februar 20267 min read
AnwaltKanzleiMandantengeheimnisDokumentenübermittlung

Sichere Dokumentenübermittlung für Anwaltskanzleien

Anwaltskanzleien können Dokumente sicher übermitteln und empfangen, indem sie auf verschlüsselte Upload-Links statt auf E-Mail-Anhänge setzen. So schützen Sie das Mandantengeheimnis, erfüllen die DSGVO-Anforderungen und bieten Ihren Mandanten einen professionellen, barrierefreien Weg zur Dokumenteneinreichung. Dieser Guide zeigt, welche besonderen Anforderungen für Kanzleien gelten und wie Sie den Dokumentenaustausch in der Praxis absichern.

Das Mandantengeheimnis im digitalen Zeitalter

Das anwaltliche Berufsgeheimnis (§ 203 StGB, § 43a BRAO) ist eine der tragenden Säulen des Rechtsstaats. Mandanten müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Kommunikation mit dem Anwalt vertraulich bleibt. Dieses Vertrauen erstreckt sich selbstverständlich auch auf die Dokumente, die sie ihrer Kanzlei übermitteln.

Im digitalen Zeitalter stellt dies Kanzleien vor neue Herausforderungen. Während das persönliche Gespräch und der verschlossene Briefumschlag von Natur aus vertraulich sind, bieten digitale Übertragungswege nicht automatisch denselben Schutz. Insbesondere E-Mail -- der meistgenutzte digitale Kommunikationskanal -- ist für die Übermittlung vertraulicher Mandantendokumente grundsätzlich ungeeignet.

Welche Dokumente Kanzleien typischerweise austauschen

Die Bandbreite der Dokumente, die zwischen Kanzlei und Mandant ausgetauscht werden, ist groß und fast immer hochsensibel:

Vom Mandanten zur Kanzlei:

  • Verträge, Vollmachten und Urkunden
  • Korrespondenz mit Gegenparteien
  • Beweismittel (Fotos, Videos, Screenshots)
  • Finanzunterlagen (Kontoauszüge, Steuerbescheide)
  • Personalakten und Arbeitsverträge
  • Medizinische Unterlagen und Gutachten
  • Ausweiskopien und Legitimationsdokumente

Von der Kanzlei zum Mandanten:

  • Schriftsätze und Klagentwürfe
  • Rechtsgutachten und Stellungnahmen
  • Vertragsentwürfe und Vergleichsvorschläge
  • Gerichtsbeschlüsse und Urteile
  • Abrechnungen und Kostenaufstellungen

Jedes dieser Dokumente unterliegt dem Mandantengeheimnis und muss entsprechend geschützt werden.

Warum E-Mail für Kanzleien besonders problematisch ist

Die allgemeinen Risiken von E-Mail-Anhängen gelten für Kanzleien in verschärfter Form. Wie in unserem Beitrag Warum E-Mail-Anhänge ein Sicherheitsrisiko sind beschrieben, fehlt es E-Mail an grundlegenden Sicherheitsmerkmalen. Für Kanzleien kommen zusätzliche Risiken hinzu:

Berufsrechtliche Konsequenzen

Ein Verstoß gegen die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht kann berufsrechtliche Konsequenzen bis hin zum Entzug der Zulassung nach sich ziehen. Wenn vertrauliche Mandantendokumente durch eine unsichere Übertragung in falsche Hände geraten, liegt ein solcher Verstoß vor -- unabhängig davon, ob er vorsätzlich oder fahrlässig geschah.

Strafbarkeit nach § 203 StGB

Die Verletzung von Privatgeheimnissen ist nach § 203 StGB strafbar. Wer als Rechtsanwalt unbefugt ein fremdes Geheimnis offenbart, das ihm in seiner beruflichen Eigenschaft anvertraut wurde, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Die unverschlüsselte Übermittlung sensibler Mandantendaten kann als fahrlässige Offenbarung gewertet werden.

Anwaltsgerichtliche Verfahren

Die Rechtsanwaltskammer kann bei Verstößen gegen die Verschwiegenheitspflicht ein anwaltsgerichtliches Verfahren einleiten. Maßnahmen reichen von einer Warnung über Verweis bis hin zu einem Berufsverbot.

Haftungsrisiken

Bei einem Datenschutzvorfall durch unsichere Dokumentenübermittlung können Mandanten Schadenersatzansprüche geltend machen. Dies umfasst sowohl materielle Schäden (z. B. durch Identitätsdiebstahl) als auch immaterielle Schäden (Art. 82 DSGVO).

DSGVO-Anforderungen für Anwaltskanzleien

Zusätzlich zum Berufsrecht müssen Kanzleien die DSGVO einhalten. Die wichtigsten Anforderungen für die Dokumentenübermittlung:

Verschlüsselung (Art. 32 DSGVO)

Die DSGVO verlangt technische und organisatorische Maßnahmen, die ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau gewährleisten. Angesichts der besonderen Sensibilität von Mandantendaten bedeutet das in der Praxis:

  • Verschlüsselung bei der Übertragung (TLS 1.2 oder höher)
  • Verschlüsselung bei der Speicherung (at rest)
  • Starke Zugangskontrolle (Passwörter, Zugriffsrechte)

Rechenschaftspflicht (Art. 5 Abs. 2 DSGVO)

Sie müssen nachweisen können, dass Sie angemessene Maßnahmen zum Schutz der Mandantendaten ergriffen haben. Ein Audit-Trail, der alle Zugriffe und Aktionen dokumentiert, ist dafür unerlässlich.

Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO)

Wenn Sie einen externen Dienst für den Dokumentenaustausch nutzen, benötigen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Dieser muss die Art der Verarbeitung, die Sicherheitsmaßnahmen und die Rechte des Verantwortlichen regeln. Informationen zur DSGVO-Konformität und zum AVV finden Sie in unserer Dokumentation.

Die Lösung: Sichere Upload-Links für Kanzleien

Upload-Links sind die ideale Lösung für den sicheren Dokumentenaustausch in Kanzleien. Sie kombinieren höchste Sicherheit mit maximaler Einfachheit für Mandanten.

Dokumentenempfang: Upload-Links

Statt Mandanten per E-Mail um Dokumente zu bitten, erstellen Sie einen sicheren Upload-Link:

  1. Mandant anlegen: Erfassen Sie den Mandanten im Kundenverwaltungssystem.
  2. Upload-Link erstellen: Konfigurieren Sie den Link mit Passwortschutz, Ablaufdatum und optionaler Beschreibung, welche Dokumente benötigt werden.
  3. Link übermitteln: Senden Sie dem Mandanten den Link per E-Mail oder Brief. Der Link selbst enthält keine vertraulichen Informationen.
  4. Dokumente empfangen: Der Mandant lädt seine Dokumente über den verschlüsselten Link hoch. Sie erhalten eine Benachrichtigung.

Dokumentenversand: Share-Links

Für die Übermittlung von Dokumenten an den Mandanten nutzen Sie Share-Links:

  1. Dokumente hochladen: Laden Sie die zu übermittelnden Dokumente hoch.
  2. Share-Link konfigurieren: Setzen Sie Passwort, Ablaufdatum und maximale Downloadanzahl.
  3. Link versenden: Teilen Sie den Link mit dem Mandanten.
  4. Zugriff nachverfolgen: Sie sehen, wann der Mandant die Dokumente heruntergeladen hat.

Direkte Kommunikation: Messenger

Für Rückfragen zu Dokumenten oder kurze Abstimmungen nutzen Sie den integrierten Messenger. Die Kommunikation ist verschlüsselt und bleibt im Kontext der Mandantenakte.

Praxisbeispiele aus dem Kanzleialltag

Arbeitsrecht: Kündigungsschutzverfahren

Ein Mandant wird gekündigt und beauftragt Ihre Kanzlei. Sie benötigen den Arbeitsvertrag, die Kündigung, Gehaltsabrechnungen der letzten Monate und eventuell Abmahnungen. Statt all das per E-Mail anzufordern, erstellen Sie einen Upload-Link mit klarer Beschreibung der benötigten Unterlagen. Der Mandant lädt alles gesammelt hoch, Sie sehen den Status und können direkt mit der Bearbeitung beginnen.

Familienrecht: Scheidungsverfahren

In Scheidungsverfahren werden besonders sensible Dokumente ausgetauscht: Einkommensnachweise, Vermögensaufstellungen, Kontoauszüge, eventuell Gutachten. Ein Upload-Link mit Passwortschutz stellt sicher, dass nur der Mandant Zugang hat und die Dokumente verschlüsselt übertragen werden.

Wirtschaftsrecht: Due Diligence

Bei einer Due Diligence müssen große Mengen von Dokumenten gesammelt und gesichtet werden. Upload-Links ermöglichen es mehreren Beteiligten, Dokumente strukturiert hochzuladen. Das Statustracking zeigt, welche Unterlagen noch ausstehen.

Strafrecht: Beweismittel

Im Strafrecht werden häufig Fotos, Videos und Screenshots als Beweismittel eingereicht. Diese Dateien sind oft zu groß für E-Mail-Anhänge. Upload-Links haben konfigurierbare Dateigrößenlimits und ermöglichen den unkomplizierten Upload auch großer Dateien.

Compliance-Vorteile von Upload-Links

AnforderungE-MailUpload-Link
Mandantengeheimnis (§ 203 StGB)Risiko durch fehlende VerschlüsselungGeschützt durch Verschlüsselung und Zugangskontrolle
DSGVO Art. 32 (Sicherheit)Nicht ausreichendTLS + verschlüsselte Speicherung
DSGVO Art. 5 (Rechenschaftspflicht)Kein Audit-TrailVollständige Dokumentation
DSGVO Art. 28 (AVV)Nicht anwendbarAVV verfügbar
Berufsordnung (BOStB/BRAO)Fragliche KonformitätVolle Konformität
NachweisbarkeitBegrenztVollständiger Audit-Trail

Implementierung in der Kanzlei

Für Einzelanwälte

Als Einzelanwalt richten Sie SendMeSafe schnell ein: Mandanten anlegen, Upload-Links erstellen, fertig. Der gesamte Prozess dauert wenige Minuten. Sehen Sie unsere Anleitung: Upload-Link erstellen in 60 Sekunden.

Für Kanzleien mit mehreren Anwälten

In größeren Kanzleien profitieren Sie von der Team-Funktionalität. Mehrere Anwälte und Mitarbeiter können Mandanten und Upload-Links verwalten, mit individuellen Zugriffsrechten.

Kommunikation an Mandanten

Informieren Sie Ihre Mandanten über den neuen, sicheren Weg der Dokumentenübermittlung. Die meisten Mandanten begrüßen die Umstellung, da der Upload-Prozess einfacher ist als das Zusammenstellen und Versenden von E-Mail-Anhängen. Betonen Sie den Sicherheitsaspekt -- Mandanten legen Wert darauf, dass ihre vertraulichen Informationen geschützt sind.

Häufige Fragen von Anwaltskanzleien

Müssen Mandanten Software installieren?

Nein. Upload-Links funktionieren in jedem modernen Browser -- auf Computer, Tablet und Smartphone. Mandanten benötigen kein Konto und keine zusätzliche Software.

Wie wird das Mandantengeheimnis technisch geschützt?

Alle Dateien werden über TLS verschlüsselt übertragen und verschlüsselt auf EU-Servern gespeichert. Der Zugang wird über individuelle Links mit optionalem Passwortschutz gesteuert. Nur autorisierte Kanzleimitarbeiter können auf die hochgeladenen Dokumente zugreifen. Details auf unserer Sicherheitsseite.

Kann ich den Zugriff auf Dokumente zeitlich begrenzen?

Ja. Sowohl Upload-Links als auch Share-Links können mit einem Ablaufdatum versehen werden. Nach Ablauf ist kein Zugriff mehr möglich.

Gibt es eine Möglichkeit, große Dateien zu empfangen?

Ja. Im Gegensatz zu E-Mail, die auf 10-25 MB begrenzt ist, können Sie bei Upload-Links das Dateigrößenlimit frei konfigurieren. Auch große Dokumente wie Baupläne, Gutachten oder Videodateien lassen sich problemlos empfangen.

Wie erfülle ich die Dokumentationspflicht?

Der integrierte Audit-Trail dokumentiert lückenlos alle Aktionen: Wann wurde ein Link erstellt, wann hat der Mandant Dokumente hochgeladen, wann wurden sie heruntergeladen, wann gelöscht. Diese Dokumentation können Sie bei Bedarf exportieren.

Fazit

Die sichere Dokumentenübermittlung ist für Anwaltskanzleien keine optionale Verbesserung, sondern eine berufsrechtliche und datenschutzrechtliche Notwendigkeit. E-Mail bietet nicht den Schutz, den das Mandantengeheimnis verlangt. Upload-Links und Share-Links bieten eine Lösung, die höchste Sicherheitsstandards mit maximaler Benutzerfreundlichkeit verbindet -- für die Kanzlei und für den Mandanten.


Schützen Sie das Mandantengeheimnis auch digital. Testen Sie SendMeSafe 14 Tage kostenlos und bieten Sie Ihren Mandanten einen sicheren Weg zur Dokumentenübermittlung. Keine Kreditkarte erforderlich.


Bereit für sichere Dateiübertragung?

Testen Sie SendMeSafe 14 Tage kostenlos. Keine Kreditkarte erforderlich.

Kostenlos starten